Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Antrag

Einbürgerungen von Kosovarinnen und Kosovaren erleichtern

19. Juni 2020 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Wir haben die Staatsregierung in einem Antrag (PDF) dazu aufgefordert, die Praxis der Einbürgerung von Personen aus dem Kosovo so zu ändern, dass – so wie in anderen Ländern der Bundesrepublik auch – grundsätzlich darauf verzichtet wird, dass die Betroffenen nachweisen müssen, dass sie eine eventuelle serbische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Leider blockiert die Söder-Regierung hier weiterhin.

Immer wieder berichten Personen, die ihre Einbürgerung beantragt haben, dass sie von bayerischen Behörden aufgefordert werden, nachzuweisen, dass sie zusätzlich zu ihrer kosovarischen auch eine vermeintliche serbische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, wenn sie oder ihre Vorfahren aus Kosovo kommen.

Unabhängigkeit Kosovos ist anerkannt

Da die Unabhängigkeit der Republik Kosovo von der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren anerkannt ist, gibt es für uns Grüne keinen Grund, der Rechtsauffassung Serbiens zu folgen und alle Staatsbürger*innen und Staatsbürger Kosovos zugleich automatisch als serbische Staatsangehörige zu betrachten.

Insbesondere bei Personen, die selbst keinerlei persönliche Bindung zu Serbien oder zum Vorgängerstaat Jugoslawien haben, sondern beispielsweise in Deutschland geboren sind, führt die von bayerischen Behörden derzeit praktizierte Vorgehensweise zu Unverständnis.

Es liegt im Interesse Bayerns, einbürgerungswillige Bewohner*innen einzubürgern und nicht mit bürokratischen Schikanen zu konfrontieren. – Katharina Schulze

Verfahren für Antragsteller*innen unzumutbar

Serbische Behörden erschweren die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit insbesondere Antragsteller*innen aus Kosovo regelmäßig ganz erheblich und in unzumutbarer Art und Weise. Vor allem für Personen, die während der jugoslawischen Bürgerkriege Angehörige verloren haben, ist es unzumutbar, von bayerischen Behörden an serbische Stellen verwiesen zu werden.

Aus diesen Gründen haben bereits fast alle Länder der Bundesrepublik Deutschland ihre Verwaltungsverfahren so geändert, dass dieser Situation entsprechend bei Einbürgerungs-Antragssteller*innen und aus Kosovo auf den Nachweis der Rückgabe einer eventuellen serbischen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verzichtet wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Antrag (PDF).