Schriftliche Anfrage
Aufenthalt des thailändischen Königs in Bayern
Zu Beginn der Pandemie im März war Urlaubszeit und Tourismus in Bayern aufgrund strenger Corona-Auflagen nicht möglich. Presseberichten zufolge hat der thailändische König Maha Vajiralongkorn jedoch während des Lockdowns in einem Hotel in Garmisch gewohnt. Meine Kollegin Margarete Bause aus dem Bundestag und ich haben Anfragen (PDF) an die Staatsregierung und an das Auswärtige Amt gerichtet, um zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Aufenthaltsgrund sich der Monarch vor Ort aufhalten konnte.
Staatsregierung gibt sich ahnungslos
Die Antworten der Bayerischen Staatsregierung und auch des Auswärtigen Amtes zum Aufenthalt des thailändischen Königs in Bayern sind auffällig wortkarg und einsilbig.
Ich finde es schwer nachvollziehbar, dass die bayerische Staatsregierung zwar weiß, dass der thailändische König während der Corona-Pandemie ein- und ausreiste, sich aber ahnungslos gibt, wie oft dies geschah. – Katharina Schulze
Ziemlich dürftig ist auch die Antwort auf die Ausnahmeregelung für die Ein- und Ausreise des Königs während der Pandemie. Die Staatsregierung verweist auf das Auswärtige Amt und gibt vor, ihr sei der Aufenthaltsgrund des Monarchen nicht bekannt.
Auswärtiges Amt ähnlich wortkarg
Das Auswärtige Amt wiederum erklärt, der thailändische König halte sich privat in Bayern auf und dass keine Notwendigkeit bestehe, über die Anzahl der in Deutschland verbrachten Tage des Königs Auskunft zu erteilen.
Urlaub und Tourismus in Bayern waren monatelang wegen der Corona-Auflagen nicht möglich, für den thailändischen König wurde jedoch offenbar eine Ausnahme gemacht. – Katharina Schulze
Die brisante Entscheidung, wie der Aufenthalt des Königs zu beurteilen ist, wird also auf die Behörden vor Ort abgeladen. Es ist eine Zumutung für die Landratsämter vor Ort, dass sie von Berlin und München hier im Stich gelassen werden.
Heikle völkerrechtliche Fragen sollen vermieden werden
Es entsteht der Eindruck, dass die staatlichen Stellen am liebsten gar nicht wissen möchten, wie oft, wie lange, wo und in welcher Eigenschaft sich der thailändische König hierzulande aufhält. Denn dies würde womöglich heikle völkerrechtliche Fragen aufwerfen, mit denen sich offensichtlich weder die Bundesregierung noch die bayerische Staatsregierung befassen wollen.
Der Presseberichterstattung ist verschiedentlich zu entnehmen, dass der König offenbar mehr Zeit im Jahr in Deutschland verbringt als in Thailand. Für uns Grüne stellt sich hierbei die Frage, von welchem Ort aus er eigentlich seine Tätigkeit als Staatsoberhaupt ausübt.
Sollte sich herausstellen, dass die Regentschaft überwiegend von deutschem Boden aus stattfindet, müsste die Bundesregierung dies völkerrechtlich bewerten lassen. – Katharina Schulze
König in Bayern erbschaftssteuerpflichtig?
Mein Kollege Tim Pargent, finanzpolitischer Sprecher unserer grünen Fraktion im Landtag, hat sich zudem mit dem Thema Erbschaftssteuer der thailändischen Königsfamilie beschäftigt.
2016 verstarb der alte König des Königreichs Thailand und hinterließ seinem Sohn Maha Vajiralongkorn ein Vermögen, das auf mehrere Milliarden Euro geschätzt wird. Da der Erbe auch in Bayern Immobilien besitzt, hatten Medien die Frage nach einer möglichen Erbschaftsteuer von mehreren Milliarden Euro für den Freistaat Bayern aufgeworfen.
Tim Pargent hat dazu eine Anfrage (PDF) an die Staatsregierung gestellt, die Söder-Regierung beruft sich aber auf das Steuergeheimnis, sodass die Frage nicht geklärt werden kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Anfragen (PDF).