Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Grüner Katastrophenschutz

Bund-Länder-Warnpakt

7. Dezember 2022 in Im Parlament |

Der Schutz der Bevölkerung ist Kernaufgabe des Staates. Nur wer im Ernstfall rechtzeitig gewarnt wird, kann sich und andere in Sicherheit bringen. Zusammen mit grünen Kolleg*innen aus Bund und Land habe einen Bund-Länder-Pakt zum bundesweiten Warntag am 8.12. gezeichnet – wir wollen dass die dringend notwendige Verbesserung der Warninfrastruktur in Deutschland jetzt auf allen Ebenen angegangen wird.

Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall

Eine frühzeitige und effektive Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall rettet Leben. – Katharina Schulze

Nur wenn frühzeitig verständliche Informationen zur jeweiligen Gefahrenlage vorliegen, können effektive Abwehrmaßnahmen eingeleitet und Menschen geschützt werden.

Die Warnung der Bevölkerung, insbesondere durch Sirenen, wurde bisher jedoch vor allem punktuell betrachtet und zu wenig im Gesamtkontext des Bevölkerungsschutzes.

Es bedarf umfangreicher Finanzmittel, um die lange vernachlässigte Warninfrastruktur auf einen zukunftsfähigen Stand zu bringen.

Die dringende Verbesserung der Warninfrastruktur muss auf allen Ebenen angegangen werden. – Katharina Schulze

(c) Leon Eckert

Grüne Forderungen für die Warninfrastruktur

In Deutschland sind Bund und Länder sowie Kommunen für die Warnung verantwortlich. Um an dieser Stelle eine einheitliche, flächendeckende und schlagkräftige Warnlandschaft in Deutschland – von Bayern bis nach Schleswig-Holstein, von Sachsen bis nach Rheinland-Pfalz – zu erreichen, fordern wir:

1. Sirenennetz schlagkräftig aufstellen

Das Sirenennetz muss beschleunigt vervollständigt werden. Bund und Länder sind gefordert, einen gemeinsamen Fahrplan hin zu einer Finanzierungsvereinbarung zu erstellen.

Dabei sollen die Sirenen auf dem technisch neusten Stand beschafft werden; u.a. mit der Möglichkeit auch textliche Durchsagen abzuspielen. Die existierenden Sirenen müssen beschleunigt nachgerüstet werden, um auch zentral über den Digitalfunk ansteuerbar zu sein.

2. Einheitliche Sirenensignale für mehr Durchschlagskraft

Der 2019 von der Innenministerkonferenz gefasste Beschluss für einheitliche Sirenensignale im Ernstfall war ein Minimalkonsens und wurde bisher nicht vollumfänglich umgesetzt. Jetzt müssen wir darüber hinausgehen.

Sirenen sollten in allererster Linie der Warnung der Bevölkerung dienen. Die mitunter lokale Nutzung für die Feuerwehr-Alarmierung sollte geprüft und nach Möglichkeit durch andere Mittel und Wege ersetzt werden.

3. Bundesweiter „Bevölkerungsschutztag “ & Verpflichtung zur Teilnahme am Warntag

Damit die Bevölkerung (wieder) mehr sensibilisiert wird, soll es einheitliche und verbindliche Tests sowie Übungen mit Sirenen geben. Die Warnsignale müssen den Bürger*innen bekannt sein, ebenso wie das Wissen über damit verbundene Handlungsanweisungen.

In Übungen sollten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben diesen Tag begleiten, bspw. durch altersgerechte Ansätze in Schulen. Dadurch wird auch die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gestärkt.

Derzeit ist die Teilnahme am bundesweiten Warntag freiwillig. Bund und Länder sollten einen gemeinsamen deutschlandweiten Bevölkerungsschutztag veranstalten.

4. Selbsthilfefähigkeit als Pflichtaufgabe der Kommunen vor Ort implementieren

Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, welche Gefahren den Menschen dort jeweils drohen können. Daher sollten die Kommunen die vom Bund erarbeiteten Zivilschutzinhalte an die lokalen Risiken anpassen und den Menschen vor Ort nahe bringen.

Eine Erarbeitung kommunaler Sicherheitspläne sowie die Vermittlung von Selbstschutzinhalten an die lokale Bevölkerung führen zu besserer Prävention und reduzieren Schäden. Hierzu gehören auch Evakuierungspläne.

5. Barrierefreiheit bei Warnungen

Warnungen müssen so niedrigschwellig wie möglich sein, um alle Menschen zu erreichen. Sie müssen technologisch und inhaltlich so gestaltet werden, dass sie bei Menschen mit verschiedensten Einschränkungen ankommen.

Inklusives Warnen bedeutet bspw. die Nutzung von Gebärdensprache oder Leichter Sprache und muss von Beginn an mitgedacht werden. Warnbotschaften müssen außerdem für Menschen, die kein Deutsch sprechen, mehrsprachig angeboten werden.

6. Warnungen resilienter aufbauen – Stromabhängigkeit reduzieren

Der Großteil der verbauten Warnmittel verfügt bisher über ungenügende Akkuleistungen und ist daher zu abhängig von funktionierenden Stromnetzen.

Warnmittel sollen daher so konzipiert werden, dass sie energieeffizient laufen und auch bei geringem Stromangebot oder einem vollständigen Stromausfall uneingeschränkt funktionstüchtig bleiben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bund-Länder-Pakt oder dem 10-Punkte-Plan „Warnung“.