Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Kein Zugriff auf Vorratsdaten

Verfassungsschutzgesetz: verfassungswidrig!

25. Februar 2016 in Aktuelles, Im Parlament |

Die CSU will die Rechte des Verfassungsschutzes ausweiten – auf Kosten der Freiheitsrechte der BürgerInnen. Das geht so nicht! Zum Beispiel soll der bayerische Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen und der Einsatz krimineller V-Leute erlaubt werden. Geht’s noch?

Warum wir gegen diese Reform des Verfassungsschutz sind

Spätestens nach der Selbstenttarnung des NSU muss allen klar geworden sein, dass sich beim Verfassungsschutz einiges ändern muss. Wir Grüne haben dazu viele Vorschläge geliefert. Änderungen wurden jedoch bisher kaum umgesetzt. Nun hat die CSU neue Ideen für den Verfassungsschutz vorgelegt, die unserer Meinung nach aber in die falsche Richtung gehen: Wir haben zwei große Kritikpunkte an den Plänen der CSU-Regierung zum neuen Verfassungsschutzgesetz:

  • Der Zugriff des bayerischen Verfassungsschutz auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung und
  • die geplanten Regelungen zum Einsatz von V-Leuten.

Schaut man sich den CSU-Gesetzentwurf genauer an, dann finden sich noch weitere große Einschnitte in unsere Bürgerrechte, die ganz offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sind. Zum Beispiel sind Online-Durchsuchungen und akustische Wohnraumüberwachungen künftig einfacher möglich.

Die CSU verkauft ihr Gesetz als Maßnahme gegen den (internationalen) Terrorismus, liefert aber eigentlich keinen Mehrgewinn für die Sicherheit in Bayern. Trotzdem werden die Freiheitsrechte der BürgerInnen erheblich eingeschränkt. Der Gesetzentwurf wird zudem als Antwort auf das Versagen der Sicherheitsbehörden in der NSU-Mordserie verkauft, doch ein Großteil der im Umfeld des NSU tätigen V-Leute, die dort eine sehr unrühmliche Rolle gespielt haben, wären auch nach diesen Regelungen weiterhin geeignete Kandidaten für die Anwerbung durch den Bayerischen Verfassungsschutz. Hier hat die Staatsregierung einfach nichts dazugelernt.

Wir Grüne fordern deswegen eine Anhörung, bevor dieses unsägliche Gesetz abgestimmt werden kann, damit die rechtlichen Bedenken geklärt werden können.

Vorratsdatenspeicherung: ist falsch und bleibt falsch

Vorratsdatenspeicherung ist anlasslose Massenüberwachung. Egal wer die Daten nutzt. Wir sind seit Jahren dagegen. Leider ist die SPD im Bund umgefallen: Das Gesetz von Justizminister Maas ist ein einziges Geschenk an die GroKo. Verfassungsrechtliche Bedenken vieler Verbände und Organisation wurden ignoriert.

Die Bayerische Staatsregierung hat das nun zum Anlass genommen noch einen Schritt weiter zu gehen und will – im krassen Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesgesetzes – dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung geben. Die CSU-Regierung münzt das Landesamt zu diesem Zweck kurzerhand zur Gefahrenabwehrbehörde um, denn nur solche Behörden dürfen überhaupt auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Doch diese Auslegung der Staatsregierung verstößt klar gegen das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz: Die Polizei hat die Aufgabe der Gefahrenabwehr, das Landesamt für Verfassungsschutz hingegen hat die Aufgabe der Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Deswegen ist das geplante Verfassungsschutzgesetz in diesem Punkt  verfassungswidrig.

V-Leute: abschalten statt Straftaten erlauben

V-Leute dürfen schwere Straftäter sein und werden weiterhin kaum kontrolliert

Wenn das Gesetz so in Kraft tritt, dürfen V-Leute unter bestimmten Umständen Straftaten zu begehen. Wir Grüne sind der Überzeugung: Wenn V-Leute während ihrer Beschäftigung erhebliche Straftaten begehen, sollen sie grundsätzlich abgeschaltet werden!

Die Regierung ist bei der Auswahl der V-Leute nicht zimperlich: Allein verurteilte Mörder und Totschläger sind von der Anwerbung als V-Leute ausgeschlossen. Hat eine Person beispielsweise eine Körperverletzung mit Todesfolge, einen schweren Raub, eine schwere Erpressung, eine Entführung oder eine Vergewaltigung begangen, so darf sie mit Genehmigung des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz nach wie vor beschäftigt und bezahlt werden.

Dafür soll weder die Dokumentation des V-Leute-Einsatzes noch die Führung von V-Leuten irgendwie geregelt werden. Die Kontrollierbarkeit des V-Leute-Einsatzes ist offensichtlich ebenso unerwünscht wie strafrechtliche Verfolgung krimineller V-Leute, nur einmal im Jahr soll es einen Bericht an das geheim tagende parlamentarische Kontrollgremium des Landtags geben.

Überwachung wird einfacher möglich

Digitale Verwaltung: Kann man in Zukunft alles von daheim erledigen?

Liest der Verfassungsschutz mit?

Die Staatsregierung hat zudem die Chance verpasst Altlasten des Verfassungsschutz-Gesetzes zu entsorgen und die Befugnisse des Landesamtes gleichzeitig intensiv ausgeweitet. Zwei Beispiele:

  • Der Straftatenkatalog, bei dem eine akustische Wohnraumüberwachung eingesetzt werden kann, wurde massiv erweitert.
  • Die Regelung zur Online-Durchsuchung, also die Möglichkeit heimlich Computer von Verdächtigen zu durchsuchen, begegnet weiterhin schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken und steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Weitere Informationen

  • Focus Online vom 25. Februar 2016: „Staatsregierung will Einsatz krimineller V-Leute erlauben“