Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Relevanz der Herkunft von Beschuldigten

19. Mai 2014 in Aktuelles, Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Am 2. April 2014 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eine Pressemitteilung, in der explizit darauf hingewiesen wurde, dass die 14 Beschuldigten „überwiegend nigerianischer Herkunft“ seien – ohne dass die Relevanz der Nennung der Herkunft erkennbar ist.

Daher habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Sepp Dürr die Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage vom 15.04.2014 dazu befragt, wie sie die explizite Erwähnung der Herkunft der Beschuldigten bewertet, ob es landesweite Anweisungen des Innenministeriums zu solchen Herkunftsangaben gibt und ob es von Seiten des Justizministeriums landesweite Schulungen, Sensibilisierungs- oder Informationsangebote für Gerichte gibt.

Am 19.05.2014 erhielten wir die Antwort des Innenministeriums. Im Bezug auf die Tat, nämlich das europaweite Eröffnen von Konten bei Kreditinstituten mit gefälschten Auswiesen, schätzte die zuständige Staatsanwaltschaft (Nürnberg-Fürth) die Nennung der Herkunft der Beschuldigten als „Information der Öffentlichkeit und die Sensibiliserung der Kreditinstitute von überwiegenden Interesse“ ein. Es gäbe aber keine landesweiten Anweisungen des Innenministeriums über den Umgang mit Herkunftsangaben vom Tatverdächtigten, ZeugInnen, etc. Weitere Details finden Sie in der gesamten Antwort der Staatsregierung.